24. Juli 2017

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Netzdienste
(Telefonanschlüsse und Internetzugänge) der
bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH

Stand: 01.12.2021-PK

1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Festnetz-Produkte, die abgeschlossen werden zwischen einem Teilnehmer, welcher i.d.R. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, (nachfolgend „Kunde" genannt) einerseits und andererseits der bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn, Registergericht Bonn, HRB 6111 (nachfolgend „bn:t" genannt). Der Vertrag kommt zwischen dem im jeweiligen Vertragsdokument (einheitlicher Vertrag oder Auftrag und Auf-tragsbestätigung) genannten Kunden und bn:t zustande. Die Kontaktdaten der bn:t sowie Regelungen zum Widerrufsrecht sind am Ende dieser AGB angegeben.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge, aufgrund derer bn:t beim Kunden einen standort-gebundenen Teilnehmeranschluss („bn:t-Teilnehmeranschluss") zur Verfügung stellt, über den bn:t öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste zur Übertragung von Gesprächen, Telefaxen und Daten erbringt, wozu das öffentliche Telekommunikationsnetz der bn:t genutzt wird (nachfolgend „Festnetz-Produkte" genannt). Sie gelten weiter für Verträge über weitere Leistungen aus optional zu buchbaren Produkten z.B. Bandbreiten-, Flatrate-, Internet-, IPTV-, Service- und Hardware-Modulen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, bn:t hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn bn:t Leistungen in Kenntnis abweichender AGB des Kunden erbringt.

1.3 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.

1.4 bn:t kann den Vertrag mit dem Kunden und diese AGB einschließlich der Leistungs- und Entgeltbestimmungen (nachfolgend insgesamt als „vertragliche Vereinbarungen" bezeichnet) nach den nachfolgenden Bestimmungen ändern.

1.4.1 bn:t kann die vertraglichen Vereinbarungen insbesondere ändern, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen Normen, insbesondere, aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die auf ihm basierenden Verordnungen, sich derart ändern, dass eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig wird. Darüber hinaus kann bn:t die vertraglichen Vereinbarungen ändern, sofern dies in technischer oder kalkulatorischer Sicht aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde, erforderlich wird. Entgelte können nur zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöht werden, die dadurch entstehen, dass Dritte, von denen bn:t zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen an den Kunden notwendige Vorleistungen bezieht (z.B. für Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer An-bieter, zu denen bn:t dem Kunden Zugang gewährt), die Entgelte für diese Vorleistungen erhöhen. Eine Änderung erfolgt nur, wenn dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit, Kündigungsfristen) nicht berührt werden. bn:t wird nur die Änderungen ausgleichen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. bn:t wird Kostensenkungen in gleichem Umfang und nach gleichen Maßstäben an die Kunden weitergeben wie Kostensteigerungen (Äquivalenz). Steigerungen bei einer Kostenart werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.

1.4.2 bn:t wird dem Kunden solche Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 und 2 TKG bekannt geben. Der Endnutzer kann im Falle einer einseitigen Änderung dieser AGB durch bn:t den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder sind unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsände-rung wirksam werden soll. bn:t wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Änderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien blei-ben hiervon unberührt.

2 Vertragsschluss
2.1 Der Kunde kann Aufträge schriftlich oder durch Online-Auftrag erteilen. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags durch bn:t, spätestens jedoch mit Freischaltung des bn:t-Teilnehmeranschlusses. Die Annahme erfolgt entsprechend § 147 BGB zu einem Zeitpunkt, in welchem der Kunde den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. In Fällen, in denen bn:t auf die Bereitstellung der letzten Meile auf einen Vorlieferanten angewiesen ist, erfolgt die Annahme in der Regel innerhalb von weniger als 4 Wochen. In Fällen, in denen bn:t eine verbindliche Nachfragebündelung durchführt, z.B. um eine notwendige Mindestanzahl von FTTH/B-Teilnehmern in einem Ausbaugebiet zu erzielen, erfolgt die Annahme innerhalb von 6 bis 12 Monaten. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung von bn:t gegenüber dem Kunden.

2.2 Der Inhalt des Vertrags richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrags und der Auftragsbestätigung, den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, den Produktinformationsblättern, der aktuellen Preisliste und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.

2.3. Tarifberatungspflicht nach TKG: bn:t berät den Kunden Endnutzer hinsichtlich des für ihn besten Tarifs in Bezug auf die Dienste der bn:t. bn:t berücksichtigt hierbei insbesondere den Umfang der vom Kunden aktuell vertraglich vereinbarten Dienste. bn:t erteilt dem Kunden die Informationen über den hiernach ermittelten besten Tarif mindestens einmal pro Jahr in Textform.

3 Leistungsarten und Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der von bn:t zu erbringenden Leistungen sowie deren jeweils vereinbarte Beschaffenheit sind in den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, in Auftragsbestätigung und Auftrag, den Produktinformationsblättern, diesen AGB und den individuell getroffenen Vereinbarungen geregelt. Die technischen Leistungsdaten der von bn:t angebotenen Leistungen ergeben sich insoweit vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Festnetz-Produkte.

3.2 Netzzugang
3.2.1 bn:t stellt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Kunden einen Netzzugang zu ihrem öffentli-chen Telekommunikationsnetz („Netzabschlusspunkt") bereit. Über den passiven Netzabschlusspunkt (z.B. TAE, DSL-Splitter, Glasfaser-APL) und ggf. von bn:t zum Anschluss bereitgestellte und vom Kunden genutzte Telekommunikationsendeinrichtungen (z.B. IAD, DSL/Glasfaser-Modem/Router oder sonstige sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Endeinrichtungen) erfolgt der Anschluss des Kunden an das von bn:t betriebene öffentliche Telekommunikationsnetz (nachfolgend: bn:t-Telekommunikationsnetz).

3.2.2 Der Kunde kann die bn:t-Telekommunikationsdienste nach dem Anschluss von eigenen Telekommunikationsendgeräten („Endgeräte") wie Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertragung- und sonstigen bestimmungsgemäßen sowie nach Gesetz oder sonstiger Rechtsform zulässigen Endgeräten nutzen. Mit Hilfe solcher Endgeräte kann der Kunde Verbindungen zur Übertragung von Sprache oder Daten (Telekommunikationsverbindungen) entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen im In- und Ausland herstellen, soweit entsprechende Vereinbarungen mit anderen Netzbetreibern oder Telekommunikationsanbietern bestehen. Bei der Nutzung von Telekommunikationsnetzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von bn:t grundsätzlich darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Dasselbe gilt für den Zugang zu Angeboten von anderen Anbietern. Derartige Leistungen, die fremde Dritte anbieten, gehören auch dann nicht zum Leistungsumfang von bn:t, wenn sie aufgrund der Leistungen von bn:t genutzt werden. Dasselbe gilt für Inhalte, die von Dritten angeboten und über Leistungen von bn:t in Anspruch genommen werden können.

3.2.3 Der Kunde hat über das bn:t-Telekommunikationsnetz Zugang zu Telekommunikationsnetzen anderer Netzbetreiber oder zu Informations-, Kommunikations- und sonstigen Diensten anderer Anbieter (z.B. über das Internet). Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen und Diensten innerhalb eines anderen Telekommunikationsnetzes oder des Internets hat bn:t keinen Einfluss. Leistungen, die unter Nutzung dieser fremden Infrastruktur erfolgen, gehören insoweit nicht zum Leistungsumfang von bn:t.

3.2.4 Kundenseitig endet der Verantwortungsbereich von bn:t am Netzabschlusspunkt (Kupfer- oder Glasfaser-APL). Der Zustand und die Beschaffenheit der Inhouse-Verkabelung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. bn:t weist den Kunden darauf hin, dass mietweise überlassene Hardware, wie etwa die von bn:t zum passiven Netzabschluss bereitgestellten Geräte oder aktive Telekommunikationsendeinrichtungen (z.B. VDSL- oder Glasfaser-Router, Set-Top-Box), die dem Kunden angeboten wird, im Eigentum der bn:t verbleibt und nach Vertragsbeendigung zurückgefordert wird.

3.2.5 Vermittelt bn:t dem Kunden den Zugang zur Nutzung von Telekommunikationsnetzen anderer Netzbetreiber oder Telekom-munikationsdiensten anderer Anbieter (z.B. des Internets), unterliegen die an den bn:t-Teilnehmeranschluss des Kunden übermittelten Inhalte Dritter grundsätzlich keiner Überprüfung durch bn:t, insbesondere nicht auf schadensverursachende Soft-ware/Daten (z.B. Computerviren und -würmer).

3.3 Leistungsumfang
3.3.1 Soweit bn:t dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde selbst für die gespeicherten Inhalte verantwortlich. Alle vom Kunden gespeicherten oder übermittelten Inhalte sind für bn:t grundsätzlich fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). bn:t übernimmt für die Inhalte und Informationen, die von Dritten übermittelt oder bereitgestellt werden, keine Verantwortung. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, für die bn:t Speicherplatz zur Verfügung stellt, es sei denn, der Dritte speichert die Inhalte im Auftrag von bn:t.

3.3.2 Eine in den Festnetz-Produkten enthaltene oder zubuchbare Flatrate ist anschlussgebunden und kann daher nicht auf einen anderen Teilnehmeranschluss übertragen werden. Die Nutzung ist auf den zur Teilnehmeranschlussleitung gehörenden Haushalt beschränkt. Vorübergehende Besucher werden dem Haushalt zugerechnet.

3.3.3 Bei der Nutzung einer in den Festnetz-Produkten enthaltenen oder zubuchbaren Internet-Flatrate behält sich bn:t das Recht vor, die Verbindung frühestens 12 und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich.

3.3.4 Soweit bn:t über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus unentgeltlich Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden, sofern es sich nicht um nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtend festgelegte Leistungen, wie z.B. den unentgeltlichen Standard-Einzelverbindungsnachweis, handelt. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

3.3.5 bn:t ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/ -würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Diese Einschränkungen sowie Einschränkungen aufgrund von Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, bn:t hat diese Einschränkungen zu vertreten.

3.3.6 Über einen in den Festnetz-Produkten enthaltenen E-Mail-Account kann der Kunde E-Mails empfangen und versenden. Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der entsprechenden produktspezifischen Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft, seine eingehenden Nachrichten regelmäßig abruft und er rechtzeitig von den eingehenden E-Mails Kenntnis erlangen kann.

3.3.8 Im Fall von Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder -lücken, wird bn:t unverzüglich reagieren, um Schaden vom Netz der bn:t und dem Kunden abzuwenden. Hierzu ist die bn:t auch berechtigt, die Bereitstellung ihres Dienstes kurzfristig zu unterbrechen. Entsteht durch eine schuldhafte Verzögerung oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten der bn:t bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder  -lücken ein Schaden so wird bn:t den Kunden diesen Schaden nach Maßgabe dieser AGB ersetzen. bn:t erbringt im Übrigen ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und technische Schutzmaßnahmen. Ein der Bundesnetzagentur vorgelegtes und nicht beanstandetes Sicherheitskonzept enthält die getroffenen Schutzmaßnahmen. Sicherheits- oder Integritätsverletzungen können auf Grund der eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen frühzeitig erkannt und behoben werden. Zum Erkennen von Bedrohungen oder etwaigen Schwachstellen sind aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen im Einsatz. bn:t setzt geeignete, aktueller Technik entsprechende Verfahren zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs ein, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzverbindung zu vermeiden. Auswirkungen dieser Verfahren auf die vertraglich vereinbarte Dienstequalität bestehen nicht. Dies gilt auch, sofern bn:t Ver-kehrsmanagementmaßnahmen durchführt.

3.3.9 bn:t ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen. Die in diesen AGB und den sonstigen Vertragsdokumenten enthaltenen Angaben beinhalten nur dann Garantieübernahmen, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform so erklärt ist.

3.4 Besondere Bedingungen für Telefonie
3.4.1 Im Netz der bn:t sind Call-by-Call, Preselection sowie die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht möglich.

3.4.2 Auf Antrag des Kunden in Textform veranlasst bn:t unentgeltlich einen Standardeintrag oder die Löschung eines Stan-dardeintrags des Kunden mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (z.B. Telefonbuch) und für die Erteilung von telefonischen Auskünften. Sofern der Kunde den Eintrag von Mitbenutzern verlangt, erfolgt die Eintragung nur bei Zustimmung des/der Mitbenutzer(s) und nur gegen gesondertes Entgelt gemäß aktueller Preisliste. bn:t haftet nicht für falsche oder verspätete Einträge, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen gedruckten oder auf elektronischen Medien gespei-cherten Anschlussdaten (z.B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche kann der Kunde jederzeit widersprechen. Nach Eingang eines Widerspruchs wird bn:t die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.

3.4.3 Im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten wird bn:t auf Wunsch nach Antrag des Kunden in Textform bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig sperren. Für die Freischaltung gesperrter Rufnummernbereiche kann ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste anfallen.

3.4.4 bn:t erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Notrufverbindungen unter den Rufnummern 110 und 112. Der Anruf wird an die Notrufzentrale weitergeleitet, die für die vom Kunden bei bn:t im Auftrag angegebene Adresse zuständig ist. Nur wenn der angegebene Name und die Adresse zum Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizeidienststelle, gewährleistet werden.

3.4.5. Falls der Kunde einen Notruf für einen anderen Standort absetzen will als für die angegebene Adresse (z.B. bei nomadischer Nutzung), ist eine Notrufversorgung nur unter der Bedingung möglich, dass der Anrufer der Notrufzentrale seinen Standort und seinen Namen mitteilt. Sogenannte „Röchelrufe" können in einem solchen Fall nicht dem Standort des Anrufers zugeordnet werden. Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle darüber hinaus zu Kostenforderungen kommen, weil z.B. die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch Notrufe außerhalb der angegebenen Adresse aufzukommen.

3.5 Besondere Bedingungen für Internetzugangsdienste
3.5.1 Die Geschwindigkeit oder andere Diensteparameter während der Nutzung hängen von der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der vom Kunden verwendeten Hard- und Software (PC, Betriebssystem, WLAN o.ä.) ab und können abhängig hiervon variieren. Dies kann Auswirkungen auf die Nutzung von An-wendungen und Diensten im Internet haben. So kann sich die Dauer des Abrufes (Download) und/oder der Bereitstellung von Daten (Upload) sowie die Dauer des Abrufs umfangreicher E-Mails, insbesondere solcher mit Dateianhängen, verlängern und die Darstellung von Filmen und der Ablauf webbasierter Software beeinträchtigt werden.

3.5.2 Vorstehendes gilt auch für den Fall einer erheblichen Abweichung von der jeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit.

3.5.3 Sofern auch digitales Fernsehen und Radio zum Leistungsumfang der bn:t gehören, reduziert deren Inanspruchnahme während der Nutzung entsprechend die Bandbreite des dem Kunden bereitgestellten Internetzugangsdienstes.

3.6 Besondere Bedingungen für TV- und Hörfunkprodukte
3.6.1 bn:t übermittelt im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Fernseh- und Rundfunkprogramme über einen dem Kunden von bn:t überlassenen VDSL- oder Glasfaseranschluss.

3.6.2 bn:t übergibt je nach Vertragsinhalt am Übergabepunkt (VDSL- oder Glasfaseranschluss) Rundfunksignale für:

a) Radio- und Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der zentralen Empfangseinrichtungen von bn:t mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung);
b) die Erweiterung um zusätzliche digitale Programme sowie Pay-TV-Programme.

Außerhalb der Grundversorgung (sog. „Must-Carry") besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Art von Programmen.

3.6.3 bn:t übermittelt die Programme nur derart und solange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze, nationale und internationale Vereinbarungen, Verträge und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/ -veranstalter) ermöglicht.

3.6.4 Bei Einstellung eines Sendebetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall wird sich bn:t um gleichwertigen Programmersatz bemühen. Ist dem Kunden die Kürzung des Programmangebots nicht zumutbar, so räumt bn:t dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nachfolgenden Bedingungen ein:

- Das Sonderkündigungsrecht umfasst nur die von der Kürzung des Programmangebotes betroffene Leistung. Die bedeutet, dass

  •  im Falle der Kürzung des Angebots eines Pay-TV-Pakets oder Spartensenderpaketes nur das konkrete Pay-TV-Paket oder das Spartensenderpaket gekündigt werden kann;
  • im Fall der Kürzung des Angebots des Grundprodukts das Grundprodukt gekündigt werden kann, wobei dies automatisch die Kündigung aller zusätzlich beauftragten Pay-TV-Pakete und Spartensenderpakete zur Folge hat.

Keinesfalls hat der Kunde das Recht, den Vertrag über den VDSL- bzw. Glasfaseranschluss der bn:t zu kündigen.

- Der Kunde muss sein Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Kürzung des Programmangebotes ausüben.

3.6.5 Das Grundprodukt für Radio- und Fernsehprogramme umfasst wesentliche SD-TV-Programme, zahlreiche HD-TV-Programme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sowie mehr als 60 Radioprogramme, gemäß separater Senderliste. Der Kunde kann zu dem Grundprodukt verschiedene Pay-TV (inklusive weiterer HD-Programme) und/oder Spartensender (z.B. türkisches Paket, russisches Paket oder polnisches Paket) paketweise hinzubuchen. Die Nutzung von Pay-TV-Programmen und Spartensenderpaketen erfolgt gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preislisten.

Für das Grundprodukt ist keine Set-Top-Box erforderlich. Sofern der Kunde Pay-TV oder Spartensender zusätzlich beauftragt, benötigt er eine Set-Top-Box und eine SmartCard. bn:t überlässt dem Kunden die SmartCard während der Laufzeit leihweise, sie muss bei Vertragsende an die bn:t zurückgegeben werden. Eine geeignete Set-Top-Box kann vom Kunden bei bn:t käuflich erworben oder gegen monatliches Entgelt gemietet werden. Set-Top-Boxen von Drittanbietern werden nicht unterstützt. Pro Kunde bietet bn:t nur eine Set-Top-Box zur Miete an, weitere Set-Top-Boxen stehen zum käuflichen Erwerb zur Verfügung. Ein Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen ohne Set-Top-Box wird von bn:t nicht empfohlen und nicht supportet.

3.6.6 Für den Empfang der Programme wird ein VDSL- oder Glasfaser-Anschluss der bn:t mit mindestens 50 Mbit/s Datenübertragungsrate empfohlen. Das Grundprodukt setzt einen Vertrag über den VDSL- oder Glasfaseranschluss mit bn:t über die ge-samte Laufzeit voraus. Pay-TV oder Spartensender setzen einen Vertrag über das Grundprodukt voraus. Für den Empfang digitaler Programme ist ein digitaltaugliches Empfangsgerät, für den Empfang der HD-Programme ein HD-tauglicher Fernseher erforderlich.

3.6.7 Kunden, die bereits über einen geeigneten VDSL- oder Glasfaseranschluss der bn:t (siehe Ziffer 3.6.6) verfügen, können im Internet-Kundenportal der bn:t das Grundprodukt beauftragen (Opt-in) [Sobald im Portal verfügbar, derzeit über die bn:t-Service-Hotline].

3.6.8 Die Mindestlaufzeit für das Grundprodukt, soweit nicht bereits kostenfrei im VDSL- bzw. Glasfaserprodukt enthalten, sowie für jedes Pay-TV-Paket oder jedes Spartensenderpaket beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Bereitstellung. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung des Vertrages über das Grundprodukt umfasst die Kündigung aller zusätzlich beauftragten Pay-TV-Pakete und Spartensenderpakete; eine Kündigung des Vertrages über den VDSL- oder Glasfaseranschluss der bn:t umfasst eine Kündigung aller Verträge über die Weiterverbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen (Grundprodukt und alle zusätzlich beauftragten Pay-TV-Pakete und Spartensenderpakete). Eine Kündigung des Grund-produktes hat keine Auswirkung auf den Vertrag über den VDSL- oder Glasfaseranschluss.

3.6.9 Kunden, die bei bn:t eine Set-Top-Box erwerben, erhalten für die ersten sechs Monate ab Kauf ohne zusätzliche Berechnung die HD-Programme des „Basis HD" Sender-Pakets, nach Ablauf der sechs Monate wird das „Basis HD" Sender-Paket kostenpflichtig gem. Preisliste.

3.6.10 Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu nicht-jugendfreien Sendungen nicht gewähren. Die Jugendschutz-PIN der SmartCard darf minderjährigen nicht mitgeteilt werden.

Die Rundfunksignale dürfen nur zu privaten Zwecken empfangen werden. Sofern der Kunde die Rundfunksignale in unternehmerisch genutzten Räumen (z.B. Büros, Werkstätten, Fertigungsstätten, aber auch Hotels, Sportbars, Restaurants, Kaffeebars, Fitnessstudios, Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser usw.) empfangen möchte, bedarf es hierüber einer gesonderten Vereinbarung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, leihweise überlassene SmartCards Dritten zu überlassen (auch nicht zu Reparaturzwecken) sowie diese an einen anderen als seinen eigenen Anschluss anzuschließen. Eine SmartCard ist fest mit einer Set-Top-Box gekoppelt (Pairing).

3.7 Leistungsmerkmale
3.7.1 Der Internetanschluss bietet dem Kunden einen Zugang zum Internet mit dem im Angebot dargestellten maximalen Bandbreiten. bn:t ermöglicht dabei den Internetzugang mit den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten (in Abhängigkeit von der verfügbaren Netzwerktechnologie).

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Übertragungstraten über das von der Bundesnetzagentur angebotene Portal breitbandmessung.de zu überprüfen. Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der tatsächlichen Bandbreiten von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen stehen dem Kunden die Rechte nach Ziffer 6 der AGB zu.

3.7.2 Die von bn:t angeboten Internetdienste verfügen über die folgenden weiteren Dienstemerkmale:

MerkmalKupferGlasfaser
Latenz< 30 ms< 10 ms
Verzögerungsschwankung< 10 ms< 5 ms
Paketverlust< 0,1 %< 0,1 %
jährliche Verfügbarkeit97,5 %98,5 %
Verzögerung bei der Rufsignalisierung< 9 sek.< 9 sek.

 


Die Merkmale Latenz, Verzögerungsschwankung und Paketverlust sowie die Messverfahren zur Ermittlung der Werte werden nach den Vorgaben der ITU-T Y 2617 ermittelt.

3.7.3 Die erreichbare maximale Bandbreite und die weiteren Dienstemerkmale an der Installationsadresse des Kunden hängt von der vorhandenen Netztechnologie als auch von der Beschaffenheit der vorhandenen Inhausverkabelung ab. Maßnahmen zum Verkehrsmanagement, die Auswirkungen auf die Qualität der Internetdienste haben, werden nicht durchgeführt. Andere Dienste haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Dienstequalität. Im Falle von DSL und VDSL sind außerdem die physikalischen Leistungsparameter der jeweiligen Anschlussleitung entscheidend. Im Rahmen des gewählten Internetanschlusses stellt bn:t die nach dem Stand der Regeln der Telekommunikationstechnik erreichbare maximale Bandbreite zur Verfügung. Die am Internetzugang konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt außerdem von den vom Kunden verwendeten Datengeräten, deren Eigenschaften sowie Verbindungen untereinander ab. Diese Faktoren liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der bn:t. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit am Internetzugang selbst.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Beistellungen
4.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen bn:t unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen von bn:t vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an solchen technischen Einrichtungen bn:t unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von bn:t nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von bn:t lässt der Kunde ausschließlich von bn:t bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen.

4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem Anrufe ggf. weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seinerseits keine Rufumleitung eingerichtet hat.

4.3 Der Kunde hat seinen bn:t-Teilnehmeranschluss und das bn:t-Telekommunikationsnetz vor einer Schädigung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse sowie Beschädigung der (Glasfaser-)Kabelanlagen zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung zu Telekommunikationszwecken in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für Einschränkungen der angebotenen Leistungen, die durch die unsachgemäße Anschaltung und Nutzung von kundeneigenen Endeinrichtungen und Endgeräten verursacht sind, trägt der Kunde die Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der bn:t-Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.

4.4 Der Kunde hat bn:t für die Suche und ggf. Behebung von Fehlern die jeweils gültigen Entgelte für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfungen durch eigene oder beauftragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonn- und Feiertag) zu zahlen, wenn sich herausstellt, dass keine von bn:t zu vertretenden Störungen der technischen Einrichtungen von bn:t vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass bn:t keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von bn:t zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden:

  • Das Übersenden und Übermitteln unaufgeforderter oder gesetzlich verbotener Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z.B. unerwünschter und unverlangter Werbung per E-Mail, Fax, Telefon, SMS etc. oder nicht gesetzeskonformer Einwählprogramme/Dialer). Ferner dürfen keine Informationen mit rechtswidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden, und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
  • Die Verursachung von Überlastungen der Netzkapazität des bn:t-Telekommunikationsnetzes;
  • Die Bereitstellung von Diensten, gleich welcher Art, an Dritte, welche auf Basis der Leistungen von bn:t und ohne vorherige Zustimmung von bn:t erfolgt;
  • Die Nutzung der Sprachprodukte für andere als Sprachverbindungen;
  • Verstöße gegen die Ziffern 4.6.2 oder 4.6.3.

lm Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist bn:t berechtigt,

  • nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt zu sperren,
  • nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen,
  • den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen,
  • Inhalte ggf. zu löschen und
  • die zuständigen Behörden zu informieren.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und insbesondere den bn:t-Teilnehmeranschluss sowie den Telefon- und Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Der Kunde hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten.

4.6.1 Die Vorgaben der nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts sind zwingend zu befolgen.

Der Kunde stellt bn:t von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen bn:t erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat.

4.6.2 Der Kunde hat darüber hinaus insbesondere belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen sowie keine rechtswidrigen Inhalte und/oder Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.

4.6.3 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unterlassen:

  • unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk-/Spam-Mails), missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z.B. Verbot der Blockade fremder Rechner);
  • unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking);
  • Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
  • die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying);
  • das Fälschen von Mailheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing);
  • das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing) und
  • soweit möglich, das Verbreiten von Computerviren und -würmern.

4.6.4 Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche der in dieser Ziffer 4.6.1 bis 4.6.3 aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen.

4.7 Der Kunde ist gegenüber bn:t und Dritten selbst verantwortlich für

  • Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden,
  • die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit zur Vermeidung von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen,
  • Eingabefehler, soweit der Kunde selbst (z.B. durch Eingabe einer bestimmten Ziffernkombination) bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann.

4.8 Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden, soweit dies vorgesehen und zugelassen ist. Sofern Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von Passwörtern/Kennwörtern Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form ver-wendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen von bn:t über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

4.9 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, bn:t ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. Der Kunde wird nach Aufforderung von bn:t umgehend eine bestehende Ermächtigung zur Lastschrift durch ein SEPA-konformes Lastschriftmandat (inkl. BIC und IBAN) ersetzen. Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit nicht zum Widerruf des Lastschriftmandates berechtigt. Im Falle des Widerrufs des Lastschriftmandats durch den Kunden, ist bn:t berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

4.10 Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform der bn:t unverzüglich bekanntzugeben.

4.11 Unverzüglich nach Beendigung des Vertrags wird der Kunde bn:t den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von bn:t stehenden Einrichtungen (z.B. IAD, DSL/Glasfaser-Modem/Router oder sonstige sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Endeinrichtungen) sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich, maximal innerhalb von 10 Tagen, auf Kosten des Kunden bei bn:t abzugeben oder zurückzusenden.

4.12 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der bn:t, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, von bn:t bereitgestellte Anschlüsse oder Leistungen nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.

4.13 bn:t kann vom Kunden die Vorlage eines Antrages des dinglich Berechtigten eines Grundstückes (z.B. Eigentümer) auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstückes verlangen. bn:t kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde den Antrag nicht innerhalb eines Monats vorlegt oder ein bestehender Nutzungsvertrag durch den dinglich Berechtigten gekündigt wird. Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn bn:t den fristgerecht vorgelegten Antrag nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von bn:t unterschriebenen Vertrags annimmt.

4.14 Die hierunter angebotenen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Nutzung als Verbraucher. Der Kunde darf insofern z.B. pauschal abgegoltene Leistungen (z.B. Flatrates) nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdienstleistungen, Massenkommunikationsdienste, insbesondere Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing- und Marktforschungsleistungen, oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen nutzen. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine verbraucherkonforme Nutzung ist bn:t berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder einen bn:t dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen und die Leistungen nachträglich auf Basis einer verbrauchsabhängigen Betrachtung abzurechnen.

5 Telekommunikationsendeinrichtungen
5.1 Das öffentliche Telekommunikationsnetz der bn:t endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. bn:t ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.

5.2 bn:t kann dem Kunden Telekommunikationsendeinrichtungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen, der Kunde ist in diesem Fall aber frei, diese nicht anzuschließen und zu nutzen, sondern stattdessen eigene Telekommunikationsendeinrichtungen.
Schließt der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz der bn:t an,

(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,

(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,

(c) haftet er für alle Schäden, die bn:t aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die bn:t dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,

(d) hat er gegenüber bn:t keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung,

(e) kann bn:t nicht gewährleisten, dass mit der kundeneigenen Endeinrichtung alle gebuchten Leistungen ganz oder teilweise zur Verfügung stehen.

5.3 In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz der bn:t hinaus von bn:t gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte" Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die von bn:t zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und bn:t jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) zu gewähren, um bn:t die Vertragserfüllung und/oder den Service zu ermöglichen. bn:t wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird.

5.4 Um Endeinrichtungen seiner Wahl anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden bei einem Vertragsschluss ab dem 01.08.2016 in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, der bn:t unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt.

5.5 Da die Telekommunikationsendeinrichtung nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der bn:t gehört, hat der Kunde selbst für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme ist er verpflichtet, die diesbezüglichen Hinweise des Herstellers einzuhalten.

6 Termine, Fristen und Leistungs- sowie Regelentstörung
6.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn bn:t diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch bn:t getroffen hat. Die Frist für die erstmalige Bereitstellung eines Anschlusses ohne erforderliche Tiefbauarbeiten beträgt in der Regel 21 Tage (99% aller Schaltungen) nachdem die Anschlussvoraussetzungen beim Kunden geschaffen wurden. 90% der Kundenanschaltung erfolgen zum vereinbarten Schaltungstermin. Hierbei werden solche Schaltungen von der Betrachtung ausgenommen, deren Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde oder der Kunden einen eigenen Router nicht rechtzeitig bereitstellt oder konfiguriert hat.

6.2 Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des bn:t-Teilnehmeranschlusses ist abhängig vom jeweiligen Auftrag und den technischen Anforderungen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Der Anspruch von bn:t auf Entgeltzahlung gegenüber dem Kunden entsteht nicht vor Schaltung eines Neuanschlusses bzw. erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.

6.3 Bei einem von der bn:t nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von bn:t liegenden Leistungshindernis verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Der Kunde ist verpflichtet, bn:t erkennbare Mängel oder Schäden (Störungen) des Kundenanschlusses unverzüglich anzuzeigen (sog. „Störungsmeldung"). bn:t unterhält eine Störungs- und Kundendienst-Hotline entsprechend der Angaben unter Ziffer 18 dieser AGB. Die bn:t wird den Eingang der Störungsmeldung des Kunden sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Kunden dokumentieren. bn:t beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich.

6.5 Der Kunde hat bn:t zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren (insb. für sog. „Kundendienst- oder Installationstermine"), die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, sind die Rechte nach den vorgenannten Absätzen seitens des Kunden ausgeschlossen und bn:t kann die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten und ist bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen bn:t auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.6 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist bn:t berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

6.7 Im Falle von

(a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der von bn:t für diese Internetzugangsdienste angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder

b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,

ist der Kunde unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ggf. außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen - die Beweislast insbesondere für die vorgenannten Abweichungen trägt der Kunde. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der vorgenannten Voraussetzungen zur Minderung und Kündigung unstreitig oder vom Kunden nachgewiesen worden, besteht das Recht zur Minderung so lange fort, bis die bn:t den Nachweis erbringt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes der bn:t ist eine infolgedessen dieses Ausfalls erhaltene Entschädigung des Kunden nach den vorbenannten Absätzen seitens bn:t auf die Minderung anzurechnen.

7 Entgelte, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Entgelte für die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den für das jeweilige Produkt bei Vertragsschluss gültigen Preislisten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die für die Festnetz-Produkte geltenden Preislisten können auf der Website oder in den Geschäftsstellen von bn:t eingesehen bzw. bei bn:t angefordert werden.

7.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung (insbesondere für nutzungsunabhängige Leistungen (z.B. den Grundpreis Glasfaser- / VDSL-Produkt oder für Flatrate-Tarif basierte Leistungen)) ist, beginnend mit dem Tage der Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung, für den Rest des Monats und danach monatlich im Voraus zu zahlen. Alle sonstigen Leistungen von bn:t werden in der Regel monatlich nachträglich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen insbesondere alle nutzungsabhängigen Leistungen, z.B. die einzelnen Telefon- und Online-Verbindungen. bn:t erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung entsprechend den Vorgaben des §§ 62, 65 TKG.

Die monatliche Abrechnung bezieht sich nicht auf den 1. eines Kalendermonats, sondern auf einen monatlich wiederkehrenden Rhythmus und ist abhängig vom Tag der Freischaltung. Die erste und letzte Zahlungsperiode kann hiervon abweichen.

7.3 Die Rechnung und, soweit beauftragt, der Einzelverbindungsnachweis („EVN") werden dem Kunden kostenlos und in elektronischer Form online zur Verfügung gestellt (nachfolgend „Online-Rechnung" genannt). Der Kunde erhält eine an seine E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht, sobald die Online-Rechnung im Internet (my.bn-t.de) einsehbar ist. Mit Erhalt dieser E-Mail gilt die Online-Rechnung als zugegangen.

7.4 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Hat der Kunde bn:t eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt, wird bn:t den Rechnungsbetrag frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung vom Konto des Kunden abbuchen. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen Kontos Sorge zu tragen.

7.5 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der bn:t beauftragt hat, ist bn:t berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleitungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

7.6 Die Vergütungen für Diensteangebote Dritter, insbesondere für die Nutzung von Sonderrufnummern, die über die Leistungen von bn:t in Anspruch genommen werden, können von bn:t geltend gemacht werden, soweit interne Vereinbarungen zur Abrechnung dieser Dienste zwischen dem Dritten und bn:t abgeschlossen worden sind.

7.7 Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank erfolgte Rücklastschrift ist bn:t berechtigt, einen angemessenen Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenso vorbehalten wie der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden. Weitergehend ist bn:t berechtigt, die im Zuge eines Mahnverfahrens entstandenen Aufwendungen in angemessener Höhe zu berechnen.

7.8 Zur Aufrechnung gegen Forderungen von bn:t ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.9 Die bn:t ist berechtigt, die auf der Grundlage jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischen Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG).

a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen.

b) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der bn:t die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. bn:t wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkun-gen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

c) Ferner sind Preisanpassungen in dem Umfang durchzuführen, in dem dies durch Entscheidungen der Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird.

7.10 bn:t wird dem Kunden solche Preisanpassungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung bekannt geben. Der Endnutzer kann im Falle einer solchen Preisänderung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preisänderung wirksam werden soll. bn:t wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Preisänderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.

8 Zahlungsverzug
8.1 Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet und auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

8.2 bn:t ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Nimmt bn:t die Sicherheit in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird.

8.3 In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist bn:t zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden nach Ziffern 13 und 14 berechtigt. Ergeben sich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, kann bn:t entsprechende Sicherheiten fordern.

8.4 Im Übrigen kommt bei einem Zahlungsverzug eine Sperre nach Ziffer 9 in Betracht.

8.5 Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der Verbraucher ist, ist bn:t gem. § 288 Abs. 1 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu berechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o.g. Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt bn:t vorbehalten.

bn:t hat als Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die vorstehende Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

9 Sperre
9.1 Die bn:t ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre).

9.2 Wegen Zahlungsverzugs des Kunden darf die bn:t eine Sperre durchführen, wenn der Kunde - insbesondere, soweit er Verbraucher ist - bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Die bn:t muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des vorgenannten Betrags bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Kosten für die Durchführung und Beseitigung einer Sperrung werden seitens bn:t in Rechnung ge-stellt und sind insbesondere in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der bn:t hierfür geringere Kosten entstanden sind. Der Kunde bleibt im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der bn:t geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung der Dienste, z. B. eines Telefonanschlusses.

9.3 bn:t darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.

9.4 bn:t wird die Sperre auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leistung beschränken. Sofern der Zahlungsverzug einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebotspakets ist, wird bn:t nur den betroffenen Bestandteil des Angebotspakets sperren. Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.

9.5 Die Sperre wird nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

10 Beanstandungen, Nutzung durch Dritte
10.1 Erhebt der Kunde Beanstandungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Vergütung, so hat er dies innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung dem Rechnungssteller in Textform anzuzeigen.

10.2 bn:t ist vom Nachweis erbrachter Verbindungsleistungen sowie von der Auskunft über Einzelverbindungen befreit, wenn Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert werden, wenn der Kunde eine Beanstandung nach Ziff. 10.1 nicht oder nicht rechtzeitig erhoben hat oder wenn die Daten trotz deutlich erkennbaren Hinweises auf die Befreiung auf Wunsch des Kunden gelöscht wurden.

10.3 Für Entgeltforderungen, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat bn:t Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt aus den Rechnungen der sechs letzten unbeanstandeten Rechnungen; sind weniger Rechnungen unbeanstandet geblieben oder gestellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend.

10.4 Der Kunde darf Dritten, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag oder den sonstigen produktspezifischen Unterlagen vorgesehen, die vertraglichen Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von bn:t zur ständigen Alleinnutzung überlassen und keine Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von bn:t bereitstellen. Die nicht genehmigte Nutzungsüberlassung und der ungenehmigte Weiterverkauf berechtigen bn:t nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

10.5 Soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen der bn:t nicht zugerechnet werden kann, hat bn:t keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Kunden.

11 Haftung, Höhere Gewalt
11.1 bn:t haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bn:t oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bn:t beruhen, sowie für sonstige Schäden bzw. Entschädigungen, wie beispielsweise für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von bn:t oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bn:t beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelvertraglich kann die Höhe der Haftung für die vorgenannten Fälle gegenüber Kunden der bn:t, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.

11.2 bn:t haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens € 12.500 je Schadensereignis.

11.3 Darüber hinaus ist die Haftung von bn:t bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf € 12.500,- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf max. € 30.000.000,- („dreißigmillionen") insgesamt je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die vorgenannte Höchstgrenze, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht.

11.4 Ausgeschlossen ist jede Haftung der bn:t – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der bn:t gemäß den vorliegenden Bedingungen – insbesondere für Funktionsstörungen des Internets, die durch Umstände außerhalb des von bn:t angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die bn:t weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. Die Haftung von bn:t für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einer Verletzung der in dieser AGB genannten Pflichten des Kunden beruht.

11.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von bn:t wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bn:t. Für die dem Kunden für die Dauer des Vertrages von bn:t zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

11.6 Beruhen Leistungseinschränkungen oder -einstellungen, insbesondere zeitweise Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen von bn:t, auf höherer Gewalt, ist bn:t für den entsprechenden Zeitraum von ihrer Leistung befreit, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche ableiten kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie alle sonstigen Ereignisse, die bn:t nicht zu vertreten hat, insbe-sondere wenn Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen der bn:t sind, Leitungen bzw. Verbindungen zur Übertragung der geschuldeten Leistung seitens bn:t beschädigen oder zerstören.

12 Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel und Umzug
12.1 Das Vertragsverhältnis wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, anfänglich für eine Dauer von 24 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. bn:t wird den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung des Vertrages auf die stillschweigende Verlängerung und die Möglichkeit diese Verlängerung durch rechtzeitige Kündigung zu verhindern, sowie auf die Kündigungsmöglichkeit des verlängerten Vertrages in Textform hinweisen.

12.2 Bei einem Tarifwechsel oder dem Abschluss eines neuen Vertrages beginnt je nach Produkt oder Tarif eine neue 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Bei Zubuchung weiterer Produkte zu einem bestehenden Vertrag beginnt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen in Textform getroffen werden, eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Hinsichtlich Verlängerung und Kündigungsfrist des Vertrags gilt Ziffer 12.1 entsprechend.

12.3 Wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung auf Wunsch des Kunden in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann bn:t vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung, gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dauerhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen bn:t-Teilnehmeranschlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die bn:t den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann bn:t vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung, gemäß der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei bn:t eingetreten ist, bleibt unberührt.

12.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen.

12.5 Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.

12.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für bn:t liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

  • der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte (mindestens 100,- €) oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht (mindestens 100,- €), in Verzug kommt,
  • der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt,
  • der Kunde gegen die in Ziffern 4.5, 4.6, 4.10 und 13 festgelegten Pflichten verstößt.

12.7 Kündigt bn:t das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat bn:t Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass bn:t ein Schaden nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.

12.8 Wechsel von bn:t zu einem anderen Anbieter

12.8.1 Die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels auf sind der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie dem jeweiligen Produktinformationsblatt zu entnehmen. Bei einem Anbieterwechsel wird bn:t die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die bn:t sichert zu, dass sie im Rahmen des Anbieterwechsel mit dem neuen Anbieter zusammenarbeitet, damit sichergestellt werden kann, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am neuen Wohnsitz, zu dem mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt. bn:t wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. bn:t weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am Anbieterwechsel beteiligten Anbieter hat.

12.8.2 bn:t hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach 12.8.1 Satz 2 gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, bn:t weist nach, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat.

12.8.3 Wird der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der bn:t für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, soweit die bn:t der abgebenden Anbieter ist und der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Wird ein verein-barter Kundendienst- oder Installationstermin seitens bn:t schuldhaft versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 TKG entsprechend anwendbar.

12.8.4 Um den Anbieterwechsel nach 12.8.1 zu gewährleisten, wird bn:t in ihrem Netz insbesondere sicherstellen, dass Kunden ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:

1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummernteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

12.9 Wechselt ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz, erbringt bn:t – sofern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. bn:t ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchstens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts.

12.10 Zieht der Kunde in ein Gebiet, in welchem die geschuldete Leistung von bn:t nicht angeboten wird, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat frühestens zum Zeitpunkt des Auszugs zu kündigen.

13 Kreditwürdigkeitsprüfung und Sicherheitsleistung
13.1 Bestehen vor Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil aufgrund der eingeholten Auskunft zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Rückstand ist, solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann bn:t die Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes verlangen und den Zugang zu ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn der Kunde die Sicherheit nicht oder nicht in ausreichender Höhe stellt oder die gestellte Sicherheit keinen ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bietet (z.B. wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder einer Aufforderung zu ihrer Abgabe nicht nachgekommen ist) oder sonst ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt. Eine eventuell geleistete Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen von bn:t beglichen hat.

13.2 bn:t ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

13.3 bn:t hat die Sicherheitsleistung zurückzugewähren, soweit die o.g. Voraussetzungen nicht mehr bestehen. Der Kunde kann eine Prüfung alle 12 Monate bei bn:t beantragen.

14 Auskunfteien/SCHUFA/Creditreform
14.1 bn:t kann im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden sowie an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der bn:t oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit SCHUFA und Creditreform Boniversum dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).

14.2 SCHUFA und Creditreform Boniversum verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.

14.3 Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt (Anlage 1) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

14.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform Boniversum erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Boniversum-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (s. Anlage 2) oder online unter https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.

15 Schlichtung gem. § 68 TKG und Beschwerdeverfahren
15.1 bn:t ermöglicht dem Kunden sich über die Themen Vertragsdurchführung, Qualität der Dienstleistung und Abrechnung der Leistung zu beschweren und hierzu Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktdaten zur Einreichung solcher Beschwerden sind unter Ziffer 18 angegeben. Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beschwerden zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung beträgt 10 Tage.

15.2 Die bn:t weist den Kunden darüber hinaus darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn mit einem entsprechenden Antrag wenden kann, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der insbesondere mit den §§ 51, 52, 54 bis 67 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 TKG oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4 TKG zusammenhängt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung" entnommen werden.

15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link aufrufbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

16 Sonstige Bedingungen
16.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von bn:t gestattet. bn:t darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

16.2 Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

17 Datenschutz
bn:t wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen - insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikations- und Telemedien-dienstedatenschutzgesetzes (TTDSG) und des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) - und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verarbeiten. Weiteres zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung der bn:t.

18 Kontaktdaten
bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH
Pennefeldsweg 12 - 53177 Bonn
GERMANY

Tel. +49 (0)228 / 95 707 - 0
Fax +49 (0)228 / 95 707 - 89

Web: http://www.bn-t.de
Mail: info@bn-t.de

Kontakt für Kundenbeschwerden:
Mail: beschwerde@bn-t.de

Service-Hotline: +49 (0)0228 / 7699 7699

19 Widerrufsrecht

19.1 Lieferung von Waren
Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist be-trägt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Be-sitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Pennefeldsweg 12 - 53177 Bonn, Tel. +49 (0)228 / 95 707–0, Fax +49 (0)228 / 95 707–89, Mail: info@bn-t.de) mittels einer eindeutigen textförmlichen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Sie in Ihren Vertragsunterlagen finden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis er-bracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Ver-trags unterrichten, an uns (bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Pennefeldsweg 12 - 53177 Bonn, Tel. +49 (0)228 / 95 707–0, Fax +49 (0)228 / 95 707–89, Mail: info@bn-t.de) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Be-schaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

19.2 Bezug von Dienstleistungen
Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über den Bezug von Dienstleistungen abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Pennefeldsweg 12 - 53177 Bonn, Tel. +49 (0)228 / 95 707–0, Fax +49 (0)228 / 95 707–89, Mail: info@bn-t.de) mittels einer eindeutigen textförmlichen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Sie in Ihren Vertragsunterlagen finden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Anlage 1: SCHUFA-Information

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0)6 11-92 78 0

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@schufa.de erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein be-rechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3 Herkunft der Daten
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessen-heitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-) Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)

  • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
  • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
  • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
  • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
  • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
  • Scorewerte

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansäs-sige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

2.6 Dauer der Datenspeicherung
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit.

Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien" festgelegt, die im Internet einsehbar ist unter www.schufa.de. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:

  • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau
  • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z.B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird
  • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
  • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren
  • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

3. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Verbraucherservicezentrum eingerichtet, das schriftlich, telefonisch und über ein Internet-Formular erreichbar ist unter www.schufa.de. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

4. Profilbildung (Scoring)
Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Datenübersicht gemäß Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression" bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten.

Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.

Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.

Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich.

 

 

Anlage 2: Boniversum-Informationen gem. Art. 14 DSGVO

Die bn:t prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden die Bonität ihrer Kunden. Dazu arbeitet sie mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die bn:t bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln", die Sie unter folgendem Link:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE

einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." aufge-stellten „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien" entnehmen.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.

Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boni-versum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.

Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten flie-ßen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nut-zen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.


Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutz-würdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.


Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de

Kostenlose Info-Hotline

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? 0800 / 228 228 5

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