Hausanschlussvertrag
Sie sind Eigentümer oder Vermieter und möchten Ihr Gebäude an das zukunftssichere Glasfasernetz von bn:t anschließen oder haben soeben eine Tarifbestellung durchgeführt? Mit unseren Hausanschlussverträgen erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Erschließung Ihrer Immobilie – schnell, unkompliziert und rechtssicher nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Für den Glasfaseranschluss bis zum Gebäude
Dieser Hausanschlussvertrag ist die richtige Wahl, wenn Ihr Gebäude (Einfamilienhaus mit bis zu 3 Wohneinheiten) an unser Glasfasernetz angebunden werden soll. Dabei führen wir die Glasfaserleitung bis in Ihre Immobilie und installieren dort den zentralen Hausübergabepunkt.
Zum HausanschlussvertragFür die Glasfaserverkabelung bis zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes
Diese Kooperationsvereinbarung richtet sich an Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (Gebäude ab 4 Wohneinheiten). Sie erweitert die Grundstücksanbindung um die komplette Innenhausverkabelung vom Hausübergabepunkt bis zu den jeweiligen Wohneinheiten.Die Kooperationsvereinbarung füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus. Hierzu treten wir mit Ihnen in Kontakt.