Hausanschluss­formular für Eigentümer
(1-3 Wohneinheiten)

Auftraggeber / Hauseigentümer bzw. Verwaltung
Anschlussobjekt
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Errichtung eines Glasfaser-Hausanschlusses (Netzebene 3) einschließlich Hauseinführung und Hausübergabepunkt (HÜP) gemäß den jeweils geltenden technischen Standards. Ergänzendes regeln die AGB des Auftragsnehmers.
Die Errichtung erfolgt vorbehaltlich technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.
Privatkunden AGB finden Sie unter www.bn-t.de/agb
Geschäftskunden AGB finden Sie unter www.bn-t.de/startseite/agb-fuer-geschaeftskunden
Preise und Konditionen

Sonderaktion
Der Hausanschluss ist für Sie kostenlos, wenn eine gültige Tarifbestellung von Ihnen oder von Ihren Mietern vorliegt.

Hausanschluss
Alle Preise in diesem Auftrag verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Preis vereinbart wurde.
Inklusivleistungen / Zusatzkosten
Im Pauschalpreis enthalten sind:

• bis zu 20 m Trassenlänge ab der vorhandenen Infrastruktur bis zum Gebäude sowie einen Wanddurchbruch – Mehrlänge der Trasse: 100,00 € pro zusätzlichem Meter, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde. Sollte die Trassenlänge mehr als 20 m betragen, erhalten Sie von uns ein gesondertes individuelles Angebot.

• Der optische Netzabschuss (Aktivtechnik) muss mit 230V Strom (Netzteil) versorgt werden. Der Netzabschluss wird bis zu 3m entfernt zur Hauseinführung gesetzt.

• Zwischen optischem Netzabschluss und dem Router empfehlen wir ein CAT 7 Netzwerkkabel (Patchkabel) oder höher.

• Die Nutzung vorhandener Leerrohre oder Gebäudestrukturen obliegt der bn:t und begründet keinen Anspruch auf einen Preisnachlass.
Fälligkeit
Die vereinbarten Hausanschlusskosten werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses zur Zahlung fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten.
Zusammenhang mit Tarifvertrag
Sofern der Hausanschluss in Verbindung mit einer Tarifbestellung erfolgt und der Auftraggeber den Telekommunikationsdienst nach Baubeginn oder nach Fertigstellung des Hausanschlusses kündigt, widerruft oder nicht abnimmt, ist der Hausanschluss zum Preis „ohne Tarifbestellung“ zu vergüten. Bei Fertigstellung des Hausanschlusses erfolgt die Vergütung im Anschluss.
Nichtausführung
Sofern der Hausanschluss aus von uns zu vertretenden Gründen nicht errichtet wird, erlischt dieser Auftrag. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht berechnet.
Grundstückseigentümererklärung / Grundstücksnutzungsvereinbarung
1. Anschlussobjekt wie oben beschrieben
2. Ich bin als Eigentümer des o.g. Grundstücks und damit einverstanden

a) dass die bn:t, Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn berechtigt ist, mein Grundstück zwecks Errichtung und Erneuerung von Telekommunikationslinien sowie zwecks Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an das Netz bzw. Netze mit sehr hoher Kapazität, im nachstehend bezeichneten Umfang kostenlos nutzt, sofern das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. insb. §§ 3 Nr. 33, 134 TKG) und

b) Netzebene 3 / Errichtung FTTH-Infrastruktur auf privatem Gelände
Der Eigentümer gestattet bn:t und von ihr beauftragten Dritten hiermit insbesondere, das o.g. Grundstück zur Errichtung samt etwaiger bereits vorhandener passiver Netzinfrastrukturen (z.B. Leerrohrkapazitäten/Versorgungsschächte), zum Betrieb und zur Erneuerung von Telekommunikationslinien nach den Regelungen des TKG zu nutzen. Die Installation der Komponenten erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer an geeigneten Orten in der für bn:t wirtschaftlich günstigsten Bauweise. Abweichungen von der nach der Standardinstallation vorgesehenen Bauweise können nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung und nur im Rahmen der zur Zeit der Bauausführung gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Sonderbauweisen ausgeführt werden. Die gewünschte Bauweise und die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden vor der Ausführung ergänzend vereinbart.
bn:t ist berechtigt, diese Telekommunikationslinien zu errichten, betreiben, unterhalten, reparieren, beaufsichtigen, erneuern und dort dauernd zu belassen sowie das Grundstück jederzeit zu diesem Zweck in Absprache mit dem Eigentümer zu betreten oder durch Angestellte und Beauftragte betreten zu lassen.

Die Gestattung nach diesem Vertrag umfasst sämtliche für die Erstellung und Nutzung der Telekommunikationslinien erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise Errichtung, Unterhaltung, Wartung, Reparatur, Überprüfung, den Austausch sowie die Erneuerung der Telekommunikationslinien inklusive des Einziehens von weiteren Glasfaserleitungen in Kabelrohranlagen bzw. Kabelschutzrohren sowie die Auswechslung und/oder Erneuerung der Anbindungen und/oder Teilen derselben. Die im Rahmen dieser Erklärung bezeichneten Grundstücke bleiben im Eigentum des Eigentümers. Die von bn:t in Ausübung ihrer vertraglichen Rechte aus dieser Erklärung errichteten Anlagen und Einrichtungen insb. Telekommunikationslinien, Leerrohre, sonstige Kabel und dazugehörigen Teile des Netzes verbleiben im Eigentum der bn:t und gehen nicht auf den Eigentümer über (§ 95 BGB). Eventuell sich aus der Errichtung und dem Betrieb der Telekommunikationslinie ergebende Ersatzansprüche der bn:t an den Eigentümer sind ausgeschlossen. Wenn das Grundstück und/oder die darauf befindlichen Gebäude durch Maßnahmen der bn:t beschädigt werden, ist bn:t verpflichtet, die beschädigten Teile des Grundstücks und/oder der Gebäude wieder ordnungsgemäß instandzusetzen, soweit bn:t ein Verschulden trifft. bn:t verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Eigentümer verpflichtet sich, bn:t schriftlich von jeder Grundstücksveräußerung, -teilung oder -überlassung zur Nutzung an Dritte zu benachrichtigen.
Datenschutz
Der Eigentümer nimmt zur Kenntnis, dass zur Durchführung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten des Eigentümers seitens bn:t nach Maßgaben der DSGVO verarbeitet werden. Verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die bn:t Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn. Nähere Informationen sind unter https://www.bn-t.de/datenschutz zu finden. Kontakt kann unter info(at)bn:t.de oder ggü. dem Datenschutzbeauftragten unter mp(at)panienka.de aufgenommen werden. Im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verarbeitet bn:t personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung. Hierfür verwendet bn:t den Namen, die Adresse und leistungsbezogene Informationen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (Abs. 1b) DSGVO. bn:t speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Vertrages benötigt werden, mindestens solange der Netzanschluss besteht bzw. die Leistung zur Verfügung gestellt wird.

bn:t gibt personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung an damit beauftragte Dienstleister innerhalb der Europäischen Union weiter. Hierbei handelt es sich um Dienstleister für den Rechenzentrumsbetrieb, dem Netzbetrieb sowie der Störungsbearbeitung. Der Eigentümer hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden. Er hat das Recht eine Löschung oder Einschränkung der von bn:t verarbeiteten personenbezogenen Daten oder eine Übertragung auf Dritte in einem von bn:t verwendeten gängigen Format zu verlangen. Der Eigentümer kann verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Entsprechende Anfragen können an die bn:t oder deren Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Beschwerde über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an bn:t kann an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden.
Sonstige Bestimmungen
(1) Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Vertragspartner der bn:t über diesen Umstand informieren. Die bn:t und der Vertragspartner gehen vom Vertragseintritt des Erwerbers gemäß § 578, 566 BGB in den bestehenden Vertrag aus.

(2) bn:t ist berechtigt, Rechte, Ansprüche und Pflichten aus diesem Vertrag (einschließlich etwaiger Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarungen dazu) an ein mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen („Konzerngesellschaft der bn:t-Gruppe“) zu übertragen, ohne dass dafür die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich ist. bn:t (und nach einer Rechteübertragung die Konzerngesellschaft der bn:t-Gruppe) ist berechtigt, einen geeigneten Dritten als Netzbetreiber zu bestimmen, sofern dieser sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig übernimmt und sicherstellt, dass alle Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag sowie aus den Versorgungsverträgen mit den Erwerbern/Mietern eingehalten werden (Vertragseintritt). Der Vertragseintritt des Dritten wird mit der schriftlichen Anzeige des zwischen dem Dritten und dem Berechtigten abgeschlossenen Vertrages wirksam.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Es gelten unsere AGB, die Sie unterfolgenden Links im Onlinebereich finden:
Privatkunden-AGB unter www.bn-t.de/agb
Geschäftskunden-AGB unter www.bn-t.de/startseite/agb-fuer-geschaeftskunden

(5) Die Verpflichtung der bn:t zur Errichtung des Glasfaserhausanschlusses sowie etwaiger weiterer Infrastrukturmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Vorhabens. Ergibt sich nach Vertragsschluss, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer tatsächlicher oder rechtlicher Umstände (z.B. Denkmalschutzauflagen, fehlende Genehmigungen, erhebliche zusätzliche Tiefbauaufwände, statische oder bauliche Besonderheiten, außergewöhnliche Mehrkosten bei der Herstellung der Netzebenen oder sonstige nicht vorhersehbare infrastrukturelle Hindernisse), dass die Durchführung nur mit einem unverhältnismäßigen oder bei Vertragsschluss nicht kalkulierbaren Mehraufwand möglich wäre, ist bn:t berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Anspruch auf Durchführung der Maßnahme besteht in diesen Fällen nicht. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach den vertraglich vereinbarten Preisen zu vergüten.
Hausanschlussauftrag und Grundstückseigentümererklärung
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