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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzdienste (Telefonanschlüsse und Internetzugänge) der „bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH“ Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn, AG Bonn, HRB 6111, GF: Günther Blatzheim
Stand: 01.03.2010-PK
1. Geltungsbereich der AGB, Änderungen 1.1. Die bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH (im Folgenden bn:t genannt)erbringt ihre Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die TKV gilt auch, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. 1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn bn:t ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.3. Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten teilt bn:t dem Kunden mit. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. bn:t wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. 1.4. Bei einer Änderung der von bn:t zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen bn:t dem Kunden Zugang gewährt, kann bn:t die vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Dies gilt insbesondere für die Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern (wie z.B. 0180/0900/0137 usw.). Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an die Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen (z.B. TKV) sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das regulatorische Umfeld). 1.5. Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes gilt Ziffer 1.4 entsprechend.
2. Vertragsschluss 2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von bn:t zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden, da bn:t zunächst die technische Verfügbarkeit prüfen muss. Die Annahme durch bn:t kann auch durch Freischaltung erfolgen.
3. Leistungen von bn:t 3.1. Der von bn:t zu erbringende Leistungsumfang einschließlich der geschuldeten Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Leistungsbeschreibung. 3.2. Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, besitzen Anschlüsse eine jährliche Verfügbarkeit von 98,0 %. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von bn:t für den Anschluss ankommende Verbindungen zum Anschluss nicht hergestellt werden können. 3.3. In Fällen höherer Gewalt ist bn:t von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch bei Vorlieferanten sowie alle sonstigen Ereignisse, die bn:t nicht zu vertreten hat. 3.4. Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen gem. Ziffer 4.7 rechtzeitig erfüllt. 3.5. Benötigt bn:t zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von bn:t zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit bn:t die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem Verschulden von bn:t beruht. 3.6. Im Telefonnetz von bn:t stehen Call-by-Call und Preselection nicht zur Verfügung.
4. Internetzugänge und DSL-Leistungen von bn:t 4.1. bn:t bietet als Option zu seinen Telefonanschlüssen auch Internetzugänge an. Hierzu werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ISDN bzw. Modem-Einwahl-Zugänge und DSL-Anschlüsse realisiert. 4.2. Voraussetzung für die Nutzung der bn:t DSL-Anschlüsse ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart, ein bn:t Telefonanschluß (analog oder ISDN). Das DSL-Produkt ist an den im Auftragsformular genannten Ort, an dem der bn:t Telefonanschluss geschaltet ist, gebunden. 4.3. Dem Kunden ist bekannt, dass die an einem Standort realisierbare DSL Bandbreite(also die Synchronisationsbandbreite des Modems) von der Qualität der durch die Deutsche Telekom AG bereitgestellten Kupferleitung (TAL) abhängig ist. Diese bestimmt auch, ob ein DSL-Anschluss überhaupt realisiert werden kann. Die mögliche Bandbreite kann daher erst nach der erfolgten Inbetriebnahme ermittelt werden. bn:t wird nach erfolgter Installation die maximal mögliche Bandbreite festlegen. Sollte diese geringer als die vom Kunden beauftragte Bandbreite sein, bietet bn:t dem Kunden zwei Möglichkeiten an: a) bn:t begrenzt die Bandbreite auf den laut Tarifübersicht nächst geringeren angebotenen Wert. Der Kunde zahlt auch nur den entsprechend geringeren Tarif. b) bn:t begrenzt die Bandbreite auf den nächst höheren Tarif, den der Kunde auch dann zahlt, wenn die tarifliche Maximalbandbreite nicht erreicht wird. Beispiel: bn:t bietet Tarife mit 6 und 16 MBit/s an und die realisierbare Bandbreite beträgt 11 MBit/s. Der Kunde kann nun zwischen dem 6 MBit/s Tarif (Variante a) und dem 16 MBit/s Tarif (Variante b) wählen. Im ersten Fall würde sich das Modem mit 6 MBit/s, im zweiten Fall mit 11 MBit/s synchronisieren. 4.4. Die auf einer Kupferleitung realisierbare Bandbreite kann im Laufe der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegen. Gründe hierfür können z.B. Störeinflüsse durch neu geschaltete DSL-Anschlüsse im Hauptkabel der Deutschen Telekom AG sein. Hierdurch kann es passieren, dass eine zuvor bereitgestellte DSL-Bandbreite nicht mehr realisierbar ist. In diesem Fall findet auf Wunsch des Kunden Punkt 4.3 Anwendung, wobei die Einstufung in einen neuen Tarif ab dem folgenden Monat stattfindet. 4.5. Sollte ein DSL-Anschluss bestellt worden, jedoch am Standorte nicht realisierbar sein, bietet bn:t einen Einwahltarif per Analogmodem oder ISDN-Karte an. 4.6. Bei einem Wechsel zwischen den DSL-Bandbreiten (außer bei einem Wechsel aufgrund von Punkt 4.3 oder 4.4) beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut, soweit nicht anders vereinbart. 4.7. Für den Internetzugang über bn:t dürfen nur die von bn:t angebotenen oder als kompatibel bezeichneten Endeinrichtungen (Splitter, NTBA, Modem/Router bzw. sonstige Anschlusseinrichtung) verwendet werden. 4a. Sonderbedingungen für bn:t VDSL Anschlüsse 4a.1. bn:t VDSL Anschlüsse werden in den Varianten „bn:t Komplett VDSL 20000“ und „bn:t Komplett VDSL 50000“ angeboten und beinhalten grundsätzlich einen bn:t Telefonanschluß mit Festnetzflatrate. Entsprechend den technischen Gegebenheiten liegen die Übertragungsgeschwindigkeiten bei „bn:t Komplett VDSL 20000“ zwischen 3 MBit/s und bis zu 20 MBit/s im Downstream sowie zwischen 1 MBit/s und bis zu 4 MBit/s im Upstream. Bei „bn:t Komplett VDSL 50000“ liegen die Geschwindigkeiten zwischen 26 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream und zwischen 3 MBit/s und 10 MBit/s im Upstream. 4a.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die an einem Standort realisierbare DSL Bandbreite (also die Synchronisationsbandbreite des Modems) von der Qualität der durch die Deutsche Telekom AG bereitgestellten Kupferleitung (TAL) abhängig ist. Diese bestimmt auch, ob ein DSL-Anschluss überhaupt realisiert werden kann. Die mögliche Bandbreite kann daher erst nach der erfolgten Inbetriebnahme ermittelt werden. bn:t wird nach erfolgter Installation die maximal mögliche Bandbreite festlegen. Zur Realisierung von VDSL Anschlüssen baut bn:t die notwendige Technik in der Nähe der zu versorgenden Kundenstandorte auf. 4a.3. Bestellt ein Kunde einen Anschluss in der Ausführung „bn:t komplett VDSL 50000„ und werden aufgrund der technischen Gegebenheiten die unter 4a.1 genannten Geschwindigkeiten nicht erreicht, stellt bn:t den Anschluss auf „bn:t komplett VDSL 20000“ ein, wobei dem Kunden dann nur der günstigere Tarif berechnet wird. Werden auch die Geschwindigkeiten für einen „bn:t VDSL komplett 20000“ Anschluss nicht erreicht, steht dem Kunden ein kostenloser Vertragsrücktritt zu. Dieser ist innerhalb von 8 Tagen ab der Inbetriebnahme zu erklären. 4a.4. bn:t VDSL Produkte verstehen sich als eigenständige Produktlinie und sind technisch nicht mit den anderen bn:t Telefonie- und DSL-Produkten zu vergleichen oder austauschbar. Erreicht ein VDSL Anschluss aufgrund der technischen Gegebenheiten nur das Geschwindigkeitsniveau eines ADSL Anschlusses, wird aufgrund der unterschiedlichen Technikplattform weiterhin der VDSL Preis abgerechnet. 4a.5. Für bn:t VDSL Anschlüsse dürfen nur die von bn:t freigegebenen und gelieferten Endeinrichtungen (IAD, Intelligent Access Device = VDSL-Router mit integriertem Telefonanschluß sowie gegebenenfalls WLAN) benutzt werden. Sofern der Kunde eigene Einrichtungen verwendet, garantiert bn:t nicht für deren Funktion. 4a.6. Die von bn:t an VDSL Anschlüssen zur Verfügung gestellten Endeinrichtungen verfügen über einen oder mehrere Anschlüsse in der Ausprägung Analog und/oder ISDN, je nach Ausführung. Insbesondere die ISDN Variante emuliert einen ISDN Mehrgeräte Basisanschluss ausschließlich zur Nutzung als Sprachtelefoniedienst. Eine Nutzung zur ISDN Datenübertragung ist nicht möglich. 4a.7. Bei der Übernahme von konventionellen Analog- oder ISDN-Anschlüssen übernimmt bn:t auf Wunsch kostenfrei alle bestehenden Rufnummern vom vorhergehenden Anbieter. Bei Neubestellung wird jeder bn:t VDSL Anschluss mit einer Rufnummer ausgestattet. Der Kunde kann jedoch innerhalb der Erstbestellung kostenfrei 2 weitere Rufnummern beauftragen. Alle weiteren Rufnummern stehen nur am ISDN Anschluss des IAD zur Verfügung. Zu jedem späteren Zeitpunkt können bis zu insgesamt 10 Rufnummern gegen ein entsprechendes Einmalentgelt laut der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste geschaltet werden. Auch diese werden nur an dem ISDN Anschluss des IAD realisiert. 4a.8. Das IAD ist eine aktive Netzkomponente und muss ständig eingeschaltet bleiben, um die Telefon- und VDSL-Funktionen zu gewährleisten. 4a.9. bn:t weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Stromausfall keine Telefonie zur Verfügung stehen. Das gilt auch für den Fall eines Notrufs, obwohl im Netz von bn:t der Notruf 110 und 112 vollständig unterstützt wird. 4a.10. Alle 24h erfolgt eine kurze Trennung der DSL-Verbindung durch bn:t (Zwangstrennung). Die Verbindung kann sofort wieder aufgebaut werden. 4a.11. Ab einem monatlichen Übertragungsvolumen von mehr als 250 GB (bn:t komplett VDSL 20000) bzw. 500 GB (bn:t komplett VDSL 50000) behält sich bn:t das Recht vor, den Anschluss für die restliche Zeit des Monats auf eine maximale Geschwindigkeit von 6 MBit/s im Downstream sowie 576 kBit/s im Upstream zu begrenzen.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 5.1. Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von bn:t erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. 5.2. Der Kunde gewährt bn:t und seinen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 5.3. Der Kunde stellt bn:t und ihren Erfüllungsgehilfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre, zur Verfügung. 5.4. Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von bn:t vorgegebenen Standard-Schnittstellen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen grundsätzlich keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von bn:t schädigen oder stören können. 5.5. Der Kunde wird den Anschluss an das bn:t-Netz nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen oder bedrohen. Vor der Einrichtung einer Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten wird er dessen Einverständnis einholen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere a) keine übermäßige Belastung der Netzinfrastruktur von bn:t oder fremder Netzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten oder eine anderweitige exzessive Nutzung zu verursachen, z.B. das massenhafte Versenden von E-Mails oder sonstiger Nachrichten (Spam,Junk-Mails); b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme fremder Rechner, Rechnersystem, Netzwerke oder Zugänge zu überwinden oder zu umgehen („hacken“), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen („Denial of Service“-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscan). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des DSL-Zugangs und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. c) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, insbesondere Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene Propaganda, persönlichkeitsverletzende Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter, wie Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen vorzunehmen, die das Ansehen der bn:t schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote im vorstehenden Sinne wie eigene Angebote zu vertreten. 5.6. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus den Punkten 5.5, so ist die bn:t berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden von bn:t nachweisen. Der wiederholte Verstoß gegen die Nutzungsregeln - auch nach erfolgter Abmahnung - berechtigt bn:t zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die bn:t sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung des Internet-Zugangs kündigen. 5.7. Die Tarifoption „bn:t Telefon Flat“ gilt ausschließlich für Privatkunden und nur für Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz. Bei gewerblichen Kunden oder freiberuflichen Nutzern sind stattdessen Minutenkontingente gemäß Preisliste pro Monat ins deutsche Festnetz eingeschlossen. Nicht genutzte Freiminuten verfallen zum Monatsende. Darüber hinausgehende Verbindungsminuten werden zu den Konditionen der Standardpreisliste abgerechnet. Grundsätzlich sind Datenverbindungen sowie Verbindungen in Mobilfunknetze zu Sonder-, Online- und Servicenummern in der Flatrate Tarifoption nicht eingeschlossen. Der Kunde wird die vorgenannten Tarifoptionen nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine dauerhaften Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) herstellen, keine dauerhafte Anrufweiterschaltung einrichten und die Tarifzone nicht für Call-Center-, Fax-Broadcast- oder sonstige Telemarketing-Dienstleistungen einsetzen. Ausgeschlossen ist auch die gewerbliche Überlassung von Verbindungsleistungen an Dritte. bn:t kann die Verbindung automatisch trennen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vorliegen (z.B. mehrstündige Verbindung). Bei Zuwiderhandlung ist bn:t ferner zur Berechnung der Entgelte nach der jeweils gültigen Standard Verbindungspreisliste ohne Option ermächtigt. Weitergehende Rechte von bn:t bleiben unberührt. 5.8. Der Kunde teilt bn:t unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung schriftlich mit. 5.9. Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei. bn:t erteilt dem Grundstückseigentümer die nach der TKV vorgesehene Gegenerklärung.
6. Vergütung 6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefon- und Einwahlgebühren im 60-Sekunden-Takt abgerechnet. 6.2. bn:t stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung in der Regel monatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt bn:t einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt bn:t nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Insbesondere für den ersten und letzten Abrechnungszeitraum können sich Abweichungen ergeben. 6.3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Außerdem hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. 6.4. In der Regel erstellt bn:t dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss bn:t sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig. 6.5. bn:t erstellt für den Kunden in der Regel eine monatliche elektronische Rechnung (Online-Rechnung). Diese echnungsstellung ist kostenlos. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform, kann bn:t dafür ein zusätzliches Entgelt gemäß Preisliste in Rechnung stellen. Bei Online-Rechnungen ermöglicht bn:t dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Internet unter www.bn-t.de innerhalb des Kundencenters einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken. Die Verbindung erfolgt mit einer 128-Bit-Verschlüsselung. Die Bereitstellung im Kundencenter soll zum Schutz des Kunden und seiner Daten technisch sicherstellen, dass er einfach und sicher verschlüsselt auf seine Daten zugreifen kann. Der Kunde erhält seinen Zugang zum Kundencenter zusammen mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort) per Post zugestellt. Er ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu behandeln und unverzüglich zu ändern, wenn die Vermutung besteht, ein Unbefugter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens bn:t anbieten und durchführen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 6 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt. Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Eventuell noch ausstehende Rechnungen werden per Post zugesandt. Gegen Nachweis der Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird Mitbenutzer seines Anschlusses darüber informieren, dass er im Online-Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. 6.6. Die Rechnungen und, soweit beauftragt, der EVN gelten mit dem dritten Werktag nach Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail als zugegangen. Gibt der Kunde eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse an oder teilt er Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mit und kann er die Einstellung neuer Rechnungen deswegen nicht zur Kenntnis nehmen, so gelten die Rechnungen dennoch als zugegangen. 6.7. Die zur Ermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von bn:t bis 100 Tag nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und nach dieser Frist gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich die um drei Ziffern der Zielrufnummern gekürzte Speicherung oder die sofortige Löschung aller Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangt hat. Erhebt der Kunde Rechnungseinwendungen, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert. 6.8. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft bn:t keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung und die umfassende Erhebung von Einwendungen ist dem Kunden nach den Regelungen der TKV und des Datenschutzes nur möglich, wenn seine Daten vollständig gespeichert werden und er vor der Löschung Einwendungen erhebt. Ziffer 6.7 bleibt unberührt. 6.9. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei bn:t zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. bn:t wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 6.10. Die Preise in der Preisliste verstehen sich bei Vereinbarung der Zahlungen durch Bankeinzug (Einzugsermächtigung). Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden kann bn:t eine Bearbeitungsgebühr erheben. 6.11. Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. 6.12. Die Abrechnung von Aktionspreisen- und Rabatten erfolgt regelmäßig als Gutschrift bzw. durch Verrechnung gegen laufende Rechnungen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 7.1. Gegen Forderungen von bn:t kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Zahlungsverzug 8.1. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach §286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang bei bn:t auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht bn:t den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto im Lastschriftverfahren ein. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Rechnungszugang. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5.- € pro Mahnung zu zahlen. bn:t steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. 8.2. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens seiner kontoführenden Bank zurückgereichte Lastschrift („keine Angaben“) erhebt bn:t eine pauschalisierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,50 €. 8.3. bn:t ist berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder einer der Gründe des § 19 Abs. 2 TKV gegeben ist. Nach einer einwöchigen Sperrung für abgehende Gespräche erfolgt eine Vollsperrung. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Grundpreis zu zahlen. 8.4. Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung oder mit einem nicht unerheblichen Teil hiervon oder für einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Grundpreis für zwei Monate entspricht, in Verzug, kann bn:t das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 8.5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt bn:t vorbehalten.
9. Leistungsstörungen 9.1. Der Kunde ist verpflichtet, bn:t erkennbare Mängel oder Schäden des Kundenanschlusses unverzüglich anzuzeigen. 9.2. bn:t beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich. 9.3. Hat bn:t die Störung zu vertreten, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Auf die Rechte bei Überschreitung der Regelentstörfrist nach Ziffer 10.1 wird ergänzend hingewiesen. Im Übrigen sind Ersatzansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Umfang beschränkt. 9.4. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist bn:t berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
10. Regelentstörfrist 10.1. Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen stehen dem Kunden Mitarbeiter unter den Servicerufnummern von bn:t zur Verfügung. Störungen der Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen werden vom bn:t Entstörungsdienst in der Regel bis zur selben Uhrzeit am nächsten Werktag beseitigt bei Störungen, die montags bis freitags von 8.30 bis 18.00 Uhr (Ausnahme gesetzliche Feiertage) eingehen, wenn die Beseitigung innerhalb des bn:t Netzes (ohne Störung an der TAL der Deutschen Telekom AG oder sonstiger Netzbetreiber) möglich ist. Bei Eingang der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeiten beginnt die Frist um 9.00 Uhr des folgenden Werktages (Montag bis Freitag). Störungen werden innerhalb der vorgenannten Störungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. 10.2. Bei einer von bn:t zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörfrist erhält der Kunde eine Gutschrift bis zu EUR 20,-, die mit bn:t Forderungen verrechnet wird. Diese Gutschrift wird auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach Ziffer 8.3 angerechnet. Die vorgenannte Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Minderungsrechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadensersatz regelt sich nach Ziffer 11.
11. Haftung 11.1. bn:t haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bn:t oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bn:t beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bn:t oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bn:t beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 11.2 bleibt unberührt. 11.2. bn:t haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens 12.500.- Euro je Schadensereignis. 11.3. Darüber hinaus ist die Haftung von bn:t bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf 12.500,- Euro und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.000.000,- Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 11.4. Ausgeschlossen ist jede Haftung der bn:t – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der bn:t gemäß der vorliegenden Bedingungen – insbesondere für Funktionsstörungen des Internets, die durch Umstände außerhalb des von bn:t angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die bn:t weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. 11.5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von bn:t wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bn:t.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Das Vertragsverhältnis wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für eine Dauer von mindestens 24 Monaten geschlossen. Es verlängert sich nach Ende der Mindestlaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von sechs Wochen von einer der beiden Parteien gekündigt wurde. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Annahme des Vertrages durch bn:t bzw. mit Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs. 12.2. Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. bn:t ist hierzu insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde grob vertragswidrig handelt, insbesondere wenn er die Dienstleistungen von bn:t in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt. 12.3. Kündigt bn:t den Vertrag aus Gründen des Punkt 8.4, steht ihr ein pauschalisierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 70% des monatlichen Grund- und Paketpreises zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, bn:t einen höheren Schaden nachweisen. Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht nur, wenn der Kunde die Kündigung zu vertreten hat. 12.4. Der Kunde ist verpflichtet, die während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Endgeräte und sonstigen technischen Einrichtungen innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit an bn:t zurückzusenden. Sollte die Rücksendung nicht fristgerecht erfolgen oder die Geräte beschädigt sein, ist bn:t berechtigt, dem Kunden den Wiederbeschaffungswert der Geräte in Rechnung zu stellen.
13. Schufa-Klausel 13.1. Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag ein, dass bn:t der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird bn:t der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Missbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFAAuskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
14. Bonitätsauskünfte und Datenübermittlungen 14.1. Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag ein, dass bn:t zur Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages an die nachfolgend genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über ihn von den Wirtschaftsauskunfteien erhält. Unabhängig davon kann bn:t den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung dieses Vertrages (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der bn:t erforderlich sind und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Wirtschaftsauskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressen übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten: Creditreform Experian GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss.
15. Datenschutz 15.1. Es gelten die Hinweise und Bestimmungen des Merkblattes „Hinweise zum Datenschutz“, das online unter www.bn-t.de/datenschutz einzusehen ist.
16. Sonstige Bestimmungen 16.1. Die bn:t ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen. 16.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. bn:t ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. 16.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von bn:t auf einen Dritten übertragen. 16.4. Für die Rechtsbeziehungen zwischen bn:t und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.
17. Bestimmungen und Informationen für Fernabsatzverträge Wird der Vertrag gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax-, E-Mail-, Web- oder Post-Übermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise: Sitz der Gesellschaft ist der Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Günther Blatzheim vertreten und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter HRB 6111 eingetragen. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen durch die „bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH“. Der Kunde kann – unabhängig vom Recht, den Vertrag nach Ziffer 12 zu kündigen – den Vertragsschluss nach §§ 312 d, 355 BGB innerhalb von 2 Wochen ab Abgabe seines Auftrags ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber bn:t zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. ###
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