Die zwei Arten der Hausverkabelung
Die Innenhausverkabelung auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4) liegt bei Einfamilienhäusern und Häusern mit bis zu 3 Haushalten im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Hierbei handelt es sich um die Verkabelung vom Hausübergabepunkt (APL) bis zum Standort Ihres Routers.
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Realisierung dieses Vorhabens:
Innenhausverkabelung für Einfamilienhäuser
Die Eintrittskarte zu Ihrem Grundstück - geben Sie noch heute eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) ab!
Die GEE enthält die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Installation von Glasfaser auf seinem Grundstück. Hiermit möchten wir sicherstellen, dass der Ausbau des Glasfasernetzes effizient, transparent und im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgt.
Sollte Ihr Ort noch nicht an das bn:t Glasfasernetz angeschlossen sein, können Sie uns hier bereits die Zustimmung erteilen und sobald wir den Ausbau starten, werden wir Sie rechtzeitig informieren und weitere Details mit Ihnen abstimmen.